Übersicht: Zuständigkeiten für Anbaulizenzen nach Bundesland

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Klaus Kleber

ZDF Heute-Journal

Welche Behörde ist für deinen CSC zuständig?

Viele CSC-Gründer wie Du wissen oft nicht, welche Landesbehörde für ihre Anträge auf Erteilung einer Anbaulizenz nach dem KCanG für den gemeinschaftlichen Anbau in Cannabis Social Clubs zuständig ist. Keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel!

Seit der Veröffentlichung des Gesetzes(-entwurfs) des KCanG stellt sich die Frage, welche Landesbehörden für die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) verantwortlich sind. Am Ende dieses Artikels findest Du eine Übersicht, welche Behörde in Deinem Fall für die Erteilung einer Erlaubnis nach dem KCanG zuständig ist. Wir aktualisieren diese Informationen regelmäßig.

Örtliche Zuständigkeit

Laut § 33 Abs. 1 S. 1 KCanG sind die Behörden am Standort der Anbauvereinigung zuständig für die Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 KCanG sowie für die behördliche Überwachung gemäß § 27 KCanG. Dadurch ergibt sich die örtliche Zuständigkeit der Behörden direkt aus dem KCanG. § 33 Abs. 1 S. 2 – S. 6 KCanG enthält Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit für Fälle, in denen die Aktivitäten einer Anbauvereinigung mehrere Bundesländer umfassen.

Sachliche Zuständigkeit in den Bundesländern

Die sachliche Zuständigkeit der Landesbehörden ist im KCanG nicht klar definiert. Deshalb stellte sich schon früh die Frage, welche Landesbehörden für die Umsetzung des KCanG verantwortlich sein werden.

§ 33 Abs. 3 S. 1 KCanG enthält nur eine Ermächtigungsgrundlage, die es den Landesregierungen erlaubt, durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden im Sinne des KCanG festzulegen.

Übersicht nach Bundesland

In der folgenden Übersicht siehst Du die aktuell bekannten Zuständigkeiten für die Umsetzung des KCanG (die Liste wird laufend aktualisiert):

Bundesland Zuständige Behörde
Baden-Württemberg Für die Erteilung der Erlaubnis ist Regierungspräsidium Freiburg zuständig.
Für die Überwachung das Regierungspräsidium Tübingen.
Bayern Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Berlin Örtliche Bezirksämter (voraussichtlich)
Brandenburg Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Bremen Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Hamburg Bezirksamt Hamburg-Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Abteilung Gewerberecht und Marktwesen Abschnitt Cannabis Anbauvereinigungen
Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF)
Niedersachen Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen Bezirksregierungen
Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung (voraussichtlich)
Saarland Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Sachsen Landesdirektion Sachsen (LDS)
Sachsen-Anhalt Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Schleswig-Holstein Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und
Umweltuntersuchungsamt)
Thüringen Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Stand: 04.07.24 – 15.15 Uhr

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